Elternbeirat
Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Kindertagesstätte zu informieren und zu hören, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. (BayKiBiG Art.14 Abs.4). Als wichtig sind Entscheidungen anzusehen, die sich unmittelbar auf Kinder und Eltern auswirken, z.B. Inhalte der Konzeption, Festlegung von Elternbeiträgen, Wünsche betreffend Neuanschaffungen von Spielmaterialien und Veränderungen der Gartenanlage. Der Elternbeirat versteht sich als Ansprechpartner für alle Eltern und fungiert als Bindeglied zwischen Erzieherinnen, Eltern und Träger. Des Weiteren organsiert der Elternbeirat Feste und gibt für Aktivitäten und Ausflüge finanzielle Unterstützung.